Allgemeine Geschäftsbedingungen von der Webseite Wallner-Motorradlogistik.de

 

 


AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Der Firma Lutz Wallner Transport, Inhaber Lutz Wallner, im nachfolgenden Anbieter genannt,  bietet Leistungen wie Transporte von unverpackten Motorrädern und
bauähnlichen Fahrzeugen sowie touristische Arrangements auf der Webseite: www.wallner-motorradlogistik.de an


 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Rechtsinformationen - Nutzungsbedingungen

Durch das Zugreifen auf diese Website erklären Sie sich mit den unten stehenden allgemeinen Bedingungen einverstanden. Bitte verwenden Sie diese Website nicht, wenn Sie nicht allen Bedingungen zustimmen. Der Anbieter kann die Bedingungen in angemessenen Abständen durch das Aktualisieren dieser Webseite ändern oder überarbeiten. Ihre weitere Nutzung unserer Website nach einer solchen Modifizierung gilt als Ihrerseitige Annahme und Einverständniserklärung mit den veränderten Bedingungen. Falls Sie eine dieser Änderungen nicht anerkennen können, müssen Sie die Nutzung unserer Website einstellen. Die Angebote auf unserer Website richtet sich an Personen, die über eine notwendige Rechts- und Geschäftsfähigkeit verfügen, um Verträge abschliessen zu können.

Sonstige Bestimmungen
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen in Deutschland und müssen entsprechend interpretiert werden, ohne Beachtung der Prinzipien des Kollisionsrechts. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen gesetzwidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung als trennbar von diesen Bedingungen und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Bedingungen sind wirksam solange sie nicht oder bis sie von dem Anbieter aufgehoben werden.

HINWEIS
Zu jeden Vertragsabschluss gehören rechtliche Vereinbarungen, diese sind nachfolgend in diesen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Versandbedingungen aufgeführt. Bitte nehmen Sie daher alle nachstehenden Bedingungen und Vereinbarungen vor Abschluss eines Vertrages zur Kenntnis.

Die AGB`s sind nur in der aktuellen, von uns hier veröffentlichten Fassung gültig. Alle vorangegangen Versionen sind nicht mehr gültig.
 

 

 

ACHTUNG: Derzeit haben wir Lieferzeiten von ca. 4 Wochen (03.03.2022)

 

 


§ 1) Allgemeine Bestimmungen

 Der Auftraggeber ist verpflichtet das Transportgut bei Abholung bereits bezahlt zu haben, die Ware muss also bereits sein Eigentum sein. Für Anfahrten, bei denen
 es aus nicht zu vertretenden Gründen zu keinem Transport kommt, ist eine Aufwandsentschädigung von EUR 50,- vom Auftraggeber zu entrichten.

 Ein Auftrag wird in schriftlicher Form (Brief, Fax und Email) sowie mündlich oder fernmündlich entgegen genommen.
 In der Auftragserteilung müssen Abholort und Lieferort mit Namen, Adressen sowie Handy- und/oder Telefonnummern (zwecks kurzfristiger Kontaktaufnahme) enthalten sein. Sonderausgaben, wie z. B. Mautgebühren, oder Fähren werden gesondert berechnet. Die Transportversicherung ist bereits im Preis enthalten, die Versicherungssumme pro Auftrag entspricht der maximalen Haftungsgrenze nach HGB  (Handelsgesetzbuch). Sollte es doch einmal zu Verzögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse kommen, kann Lutz Wallner Transport nicht haftbar gemacht werden. Bei Abholung und Übergabe wird in einem Übergabeprotokoll von Lutz Wallner Transport der ordnungsgemässe Zustand des Transportgegenstandes festgehalten. Bestehende Vorschäden am Transportgut sind in der Bestätigung mit aufzuführen.

 Die Zahlung der Transportkosten wird in bar bei Übergabe fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden.
 Lutz Wallner Transport behält sich vor, die Ware solange zurück zu halten, bis die Transportkosten vollständig beglichen sind.


§2. - Vermittlungstätigkeiten

Der Anbieter vermittelt einzelne Beförderungs- und logistische Transportleistungen sowie touristische Arrangements und Leistungen verschiedener Partnerunternehmen / Leistungsträger.

§2.1. - Vertragsgegenstand

Die Angebote des  Anbieters sind freibleibend, es sei denn, wir geben eine für uns bindende Gültigkeitsdauer an. Der Interessent erhält aufgrund seiner Anfrage Informationen über ein oder verschiedene einzelner Beförderungs- und logistischer Transportleistungen sowie touristischer Arrangements und Leistungen durch Übermittlung von einem oder mehrere Angebote. Hierfür muss der Interessent durch Angabe der notwendigen, aber allein von ihm ausgewählten, Kriterien und persönlichen Informationen eine entsprechende Anfrage bezüglich der von ihm gewünschten Leistungen abgeben und sich mit der Übertragung seiner Daten an die entsprechenden Partnerunternehmen / Leistungsträgern zur Erstellung eines konkreten Angebotes einverstanden erklären. Aufgrund seiner Anfrage erhält der Interessent von dem Anbieter - meist freibleibende - Angebote und Vorschläge.

Die Auswahl, der über das Angebot von dem Anbieter erreichbaren Leistungsträgers und/oder sonstigen Partnerunternehmen, sowie der von diesen angebotenen Dienstleistungsprodukt und der Methoden zur Ermittlung der in Frage kommenden Anbieter, obliegt allein dem Anbieter.

Die Angebote der Leistungsträger und/oder sonstigen Partnerunternehmen können im Einzelfall aufgrund bestimmter, individueller Konstellationen von den einzelnen Tarifen oder Bedingungen, welche über den Anbieter errechnet und zur Verfügung gestellt werden, abweichen. Für Inhalt und Korrektheit der Angebote sind allein die Leistungsträger verantwortlich.

Der Vermittlungsgegenstand ist ein Angebot von einzelner Beförderungs- und logistischer Transportleistungen sowie touristischer Arrangements und Leistungen. Der Kunde beauftragt den Anbieter, ihm auf Grundlage dieses Vermittlungsvertrages eine solche Leistung zu vermitteln. Ein Anspruch auf eine tatsächliche Vermittlung besteht nicht.

Der Umfang der Leistungen bezieht sich ausschließlich auf schriftlich bestellte und von dem Anbieter vermittelte und schriftlich per Fax oder E-mail bestätigte einzelner Beförderungs- und logistischer Transportleistungen sowie touristischer Arrangements und Leistungen für Motorradfahrer (innen) - motorisierte und nicht motorisierte Zweiräder sowie bauähnliche Fahrzeuge.

In diesem Sinne erbringt der Anbieter mit seiner Tätigkeit keine eigenen Leistungen, er vermittelt diese vielmehr im Namen und auf Rechnung dritter, dem Leistungsträger. Im Falle einer Buchung / Bestellung kommt der die Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Ausgenommen hiervon sind Aufträge für Mehrversender mit mehr als 25 Aufträgen im ¼ (einem viertel) Jahr, für diese gelten gesonderte Regeln (vgl. Zusätzlicher Geltungsbereich I ).

Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Leistungen erfolgen. Der Anbieter übernimmt daher keine Haftung für Schäden, gleich welcher Art, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger entstehen können. Dies gilt insbesondere auch bei etwaigen nicht Erfüllungen bzw. Ausfällen jeglicher Art. Für vermittelte Leistungen anderer Unternehmen, Leistungsträger oder / und Veranstalter gelten ergänzend dessen Geschäftsbedingungen.

Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Leistungsträger vermittelt werden, kann für diese Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

 

 

 

§3. - Leistungsangebot

Über die Internetseite des Anbieter findet der Leistungssuchende Besucher / Kunde Angebote dritter (Leistungsträger), die potentiell für die Erbringung einzelner Beförderungs- und logistischer Transportleistungen sowie touristischer Arrangements und Leistungen zur Verfügung stellen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit der Angaben der angebotenen Leistungen. Diese wurden von den Leistungsträgern zur Verfügung gestellt und sind nach bestem Wissen und Gewissen durch den Anbieter aufbereitet und in die Medien eingefügt worden.

Ebenso besteht seitens des Anbieter generell keine Garantie auf Verfügbarkeit der dargestellten Leistungen oder / und Teilen hiervon. Eine Vermittlung wird somit erst angeboten, nachdem der Anbieter über die tatsächliche Verfügbarkeit der Leistung beim Leistungsträger für die vom Kunden gewünschte Leistung vergewissert hat. Die Verfügbarkeit wird dem anfragenden Kunden schnellst möglich nach seiner Anfrage mitgeteilt. Sollte keine Mitteilung innerhalb von 3 Tagen erfolgen, so sollte von einer Nichtverfügbarkeit ausgegangen werden.


§4. - Preise

Es besteht keine Garantie seitens des Anbieter auf Aktualität der in den Medien angegebenen Preise und Angebote. Diese können sich kurzfristig ändern. Die zum Zeitpunkt der Anfrage aktuell geltenden Preise werden dem Leistungssuchenden jedoch vor Vertragsabschluss verbindlich mitgeteilt. Spätere Preisänderungen haben keinen Einfluss auf eine abgeschlossenen Vermittlung.

Ebenfalls übernimmt der Anbieter keine Garantie für die Übereinstimmung der Bedingungen, zu denen die vermittelten Leistungen erfolgen.


§5. - Vertragsabschluss und Leistungsdurchführung

Nach Auftragseingang und nach Erfüllungszusage durch den Leistungsträger dem Anbieter gegenüber und mit seiner schriftlichen Bestätigung dem Kunden gegenüber kommt der die Leistung betreffende Vertrag, ausschliesslich, zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande.

Im Rahmen des Bestellvorgangs liegt das Risiko einer nicht aufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung beim Kunden. Aufträge und oder Buchungen sind, schriftlich, (per E-Mail, Fax, Briefpost, oder angehängte Datei und / oder Auftragsformular) formlos gültig.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter bei Auftragserteilung von allen wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren, wie z.B. vollständige und richtige Reiseziele, Versand- und Empfangsadressen, Kontaktnamen und Rufnummern, Marke und Typ, Menge, Gewicht, Werthaltigkeit des / der Fahrzeuge(s), Zubehör sowie über Wunschtermine zu unterrichten. Der Anbieter und der Leistungsträger sind in der Abwicklung von Sammeltransporten nicht verpflichtet etwaige von dem Kunden benannte Fixtermine einzuhalten, es sei den das diese ausdrücklich und gegen einen Aufpreis von jeweils 150,00 Euro per Abholung bzw. Zustellung vereinbart wurden.

Deutschlandweite Motorradtransporte, welche uns Schriftlich (Fax - E-Mail) bis Freitags 13.00 Uhr vorliegen, werden in der Regel durch die Leistungsträger in der darauf folgenden Woche durchgeführt. Die Leistungsträger erlauben sich jedoch ausdrücklich eine Karenzzeit von 5-10 Werktagen von der Abholung bis zur Zustellung. Termine für Auslandstransporte entnehmen Sie unserem schriftlichen Angebot. Die von dem Leistungsträger mitgeteilten Termine müssen akzeptiert werden. Spezielle Terminwünsche bei Einzelfahrzeugtransporten können wir leider nicht berücksichtigen, bzw. können nur gegen Aufpreis durchgeführt werden. Gruppentransporte mit Fixterminen erfolgen nach schriftlicher Vereinbarung.

Das Fahrzeug muss ebenerdig ohne zusätzliche Hilfsmittel verladen und entladen werden können. Der Versender ist gegenüber dem Frachtführer verantwortlich alle mitzunehmenden Zubehörteile wie auch Dokumente und Schlüssel mitzugeben, der Frachtführer ist nicht verantwortlich wenn der Versender etwas nicht herausgibt und/oder vergisst, Er erteilt dem Frachtführer die Entlastung hierfür. Bei der Fahrzeugübernahme wird ein Dokument zur Fahrzeugkontrolle erstellt, für die Korrektheit der Angaben bürgt der Versender mit seiner Unterschrift. Festgehalten werden die vom Absender übergebenen Fahrzeugdokumente, vorhandene Schäden und Fehlteile. Schlüssel und sonstiges Zubehör was mitgenommen wird, der Fahrzeugschein / -brief müssen direkt am Fahrzeug fixiert werden. Für Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer/ Versender und dem Käufer/Empfänger, sowie der Vollständigkeit des Ladegutes / Umfanges und sonstigen Vereinbarung haften ausschließlich Verkäufer und Käufer hierfür ist weder der Leistungsträger noch der Anbieter verantwortlich noch verantwortlich zu machen. Bei der Übergabe am Bestimmungsort wird das Fahrzeug vom Empfänger und vom Leistungsträger nochmals geprüft. Entstehen Mehrkosten in der Abholung oder Zustellung durch zusätzliche Arbeiten,  Leerfahrten, ein erschwertes Auf- und Abladenoder sonstige Umstände, so hat der Leistungsträger das Recht, die Mehrkosten an den Auftraggeber weiter zu berechnen.

Der Anbieter und die Leistungsträger sind nicht verpflichtet, die vom Kunden gemachten Angaben bezüglich der Richtigkeit (z.b. Adressen) zu überprüfen oder zu korrigieren.

Achten Sie unbedingt auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abgaben.

 

 

 

§6. - Haftung

Bei der Vermittlung von Aufträgen ist der Anbieter kein Reiseveranstalter oder Transportunternehmer. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters oder Frachtführers einschliesslich der Haftung finden daher keine Anwendung. Der Anbieter haftet ausschliesslich für die Vermittlungstätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz.

§6.1. - Haftung für Mängel an Leistungen

Für alle Angaben in den Medien (Beschreibung der Leistungen ) sind die Leistungsträger verantwortlich. Mängel sind direkt an den Leistungsträger / Frachtführer zu richten und sofort schriftlich anzumelden. Nachträgliche Schadensersatzansprüche für nicht eingehaltene zugesicherte Leistungen sind direkt an den Leistungsträger zu stellen. Der Anbieter vermittelt lediglich im Auftrag und haftet nicht für die von Leistungsträgern zugesicherten Leistungen.

 

 


§ 7) Datenschutz

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung nach DSGVO.

§ 8) Verjährung

Alle vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden soll. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Anbieter / Leistungsträger die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

§ 9) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder / und zusätzlichen Geschäfts-, Transport- und Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

§ 10)  Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche, die ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen aus der Beförderung geltend macht, ist ausschließlich der Sitz des Anbieter.

Lutz Wallner Motorradtransport ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschließlich Hamburg.

Hamburg, 16. Juni 2021
 

 

 

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